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   BFH, 18.07.2006 - X B 45/06   

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https://dejure.org/2006,11194
BFH, 18.07.2006 - X B 45/06 (https://dejure.org/2006,11194)
BFH, Entscheidung vom 18.07.2006 - X B 45/06 (https://dejure.org/2006,11194)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - X B 45/06 (https://dejure.org/2006,11194)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 7h; ; EStG § 7h Abs. 2; ; EStG § 7h Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 86 Abs. 1; ; FGO § 86 Abs. 3; ; FGO § 86 Abs. 3 Satz 1; ; GVG § 17a Abs. 2; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7h Abs. 2; FGO § 86 Abs. 3
    Beschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Eine verweigerte Bescheinigung kann nicht über das in § 86 Abs. 3 FGO geregelte Verfahren der Urkundenvorlage erzwungen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.05.2001 - VII B 199/00

    Steuergeheimnis - Schutz des Denunzianten

    Auszug aus BFH, 18.07.2006 - X B 45/06
    b) Die Regelung des § 86 Abs. 3 FGO setzt voraus, dass das FG im finanzgerichtlichen Verfahren die Vorlage der betreffenden (bereits vorhandenen) Urkunden und Akten, die Übermittlung elektronischer Dokumente oder Erteilung von Auskünften angeordnet hatte und die ersuchte Behörde sich daraufhin geweigert hat, dieser Aufforderung nachzukommen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Mai 2001 VII B 199/00, BFH/NV 2001, 1366, m.w.N.).
  • BFH, 02.08.2007 - I B 89/07

    Aktenvorlage bei Gericht (hier: Überprüfung der Bescheinigung nach § 7h EStG auf

    § 86 Abs. 3 FGO bietet für das Begehren der Antragstellerin keine Grundlage (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697; X B 45/06, BFH/NV 2006, 1698, und X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 24.01.2007 - II B 77/06

    Verweigerung der Vorlage von Urkunden

    Für ein solches selbständiges Verfahren bietet § 86 Abs. 3 FGO ersichtlich keine Rechtsgrundlage (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697; X B 45/06, BFH/NV 2006, 1698; in BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 14.11.2006 - IX B 156/06

    Außerordentliche Beschwerde

    Für ihr Begehren bietet § 86 Abs. 3 FGO keine Rechtsgrundlage, geht es ihr doch nicht --wie gesetzlich vorausgesetzt-- um die Vorlage bereits vorhandener Urkunden oder Akten, sondern darum, die Ablehnung der Erteilung einer Bescheinigung nach § 7h EStG auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen (vgl. dazu die BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697, X B 45/06, BFH/NV 2006, 1698, und X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 16.10.2006 - X B 141/06

    Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen sogenannter greifbarer

    Die gegen den ablehnenden Beschluss des FG eingelegte Beschwerde hat der BFH mit Beschluss vom 18. Juli 2006 X B 45/06 teils als unbegründet zurückgewiesen, teils als unzulässig verworfen; zugleich hat er den an ihn gerichteten Antrag abgelehnt.
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